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I.1 Anwendungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten sowohl seitens der performance werk GmbH (nachfolgend: performance werk) als auch seitens der performance werk media GmbH (nachfolgend: performance werk media). Sie enthalten die zwischen der performance werk/performance werk media und ihren Kunden sowie ihren Lieferanten geltenden Bedingungen im Onlinemarketing. Das Leistungsspektrum umfasst die gesamte Planung, Gestaltung und Durchführung von E-Mail-Kampagnen und Leadgenerierungsprojekten (Co-Sponsoring, Co-Registrierung…), allgemeine Leistungen wie Beratung, Werbemittel- und Website-Gestaltung sowie der Vermarktung von E-Mail Adressen Dritter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn die performance werk/performance werk media der Einbeziehung ausdrücklich und in Textform zustimmt.

I.2 Allgemeine Hauptleistungspflichten
Der Vertragszweck und die wechselseitigen Vertragspflichten ergeben sich aus den von der performance werk/performance werk media versendeten Aufträgen und Auftragsbestätigungen für die unterschiedlichen Geschäftsmodelle auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Annahme eines von der performance werk/performance werk media media unterbreiteten Angebotes erfolgt durch Unterzeichnung und Rückübermittlung eines entsprechenden Auftragsformulares in Textform. Die elektronische Signatur gilt ebenfalls als bindend. Die Annahme eines verbindlichen Angebotes des Kunden erfolgt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung in Textform

Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß angedienten Leistungen anzunehmen und das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Das vereinbarte Entgelt versteht sich als Netto-Entgelt zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

Die Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der performance werk/performance werk media. Ist ein konkretes Fälligkeitsdatum weder vereinbart noch in der Rechnung angegeben, gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen ab dem Datum der Rechnung.

I.3 Allgemeine Nebenleistungspflichten
Die Parteien sind einander zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung, dem Vertragspartner – soweit möglich und zumutbar – diejenigen Rechte einzuräumen, die dieser zur Durchführung des Vertrages und zur Erreichung der dem Vertrag erkennbar zugrunde liegenden Zwecke benötigt. Das gleiche gilt für eventuell erforderliche Mitwirkungshandlungen, wie insbesondere die unverzügliche Information über Beschwerden, Widerrufserklärungen oder sonstige möglicherweise relevante Erklärungen seitens der Adressaten von Werbung oder Dritter.

Im Falle der Lieferung von Daten räumt die performance werk/performance werk media – soweit nicht anders vereinbart – dem Kunden das Recht ein, die betreffenden Daten zu speichern und zur werblichen Ansprache mittels Post oder E-Mail zu nutzen. Die Nutzung zur werblichen Ansprache per Telefon bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

II.1 E-Mail-Marketing
II.1.1 Buchung von Standalone-Newslettern
Die performance werk/performance werk media verfügt durch die Entwicklung eigener reichweitenstarker und zielgerichteter Premium und Special-Interest–Portale über einen performanten Verteiler, mit DOI-Adressen, mit den verschiedensten Selektionsmöglichkeiten.

performance werk/performance werk media media bietet ihren Kunden (Auftraggeber) die Möglichkeit der Buchung von Standalone-Newslettern und von online-Werbeflächen (Medialeistungen). Hierzu nutzt performance werk/performance werk media eigene Datenbestände (s.o.) oder bucht Medialeistungen von ausgewählten Partnerunternehmen (Auftragnehmer/Lieferanten).

Bei einer Standalone Kampagne wird die performance werk/performance werk media im Auftrag des Auftraggebers (abhängig vom Preismodell) Werbemails an die vereinbarte Zahl von Empfängern versenden, die den vertraglich vereinbarten Selektionskriterien entsprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die fertigen Werbemittel bzw. die Herstellung von Werbemitteln durch performance werk/performance werk media erforderlichen Materialien zum vereinbarten Zeitpunkt bereit zu stellen.

Für Leistungen im Zusammenhang mit gebuchten Medialeistungen gilt:

performance werk/performance werk media ist lediglich Vermittler der Werbemittel und überprüft diese nicht auf etwaige Rechtmäßigkeit.
An den von performance werk/performance werk media bereitgestellten Werbemitteln dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Änderungen sind nur mit Zustimmung bzw. vorheriger Absprache erlaubt. Insbesondere dürfen keine Veränderungen im Design, Text und Quellcode und/ oder Tracking vorgenommen werden.
Der Realversand erfolgt durch den Auftragnehmer erst nach Testversand und nach schriftlicher Freigabe der performance werk/performance werk media.
Beim E-Mail Versand ist die gemietete Liste als Absender anzugeben. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für den Versand der E-Mails und bestätigt, dass er die Einwilligung zum Erhalt von Werbeemails von den angeschriebenen E-Mail-Kontakten erhalten hat (Double-Opt-In) und diese zum Zeitpunkt des Versandes nicht widersprochen haben. Entsprechende Nachweise (IP Adresse, Time Stamp, Opt-in, DOI, E-Mail, Einwilligungstext, etc.) sind binnen 48h zu erbringen. Jegliche Kosten, die durch eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung aufgrund eines fehlenden, nichtwirksamen und/oder nicht ausreichend nachweisbaren DOI entstehen, werden vom Auftragnehmer übernommen.
Etwaig eingesetzte Subdatenbestände des Auftragnehmers sind ausschließlich nach Freigabe der performance werk/performance werk media einsetzbar.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von performance werk/performance werk media des Kunden zur Verfügung gestellten Blacklist als Sperrliste zu verwenden und diese nach erfolgreichem Versand zu löschen. Bei Nichtbeachtung der Sperrliste, verpflichtet sich der Auftragnehmer, performance werk/performance werk media samt Kunden von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Der Auftragnehmer und etwaige Sublisteigner garantieren performance werk/performance werk media Kundenschutz auf den Werbekunden, für die er im Rahmen einer Beauftragung durch performance werk/performance werk media tätig wurde. Der volle Kundenschutz behält 6 Monate nach dem letzten Auftrag der performance werk/performance werk media ihre Gültigkeit. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird eine Entschädigungssumme in Höhe des 3-fachen Auftragswertes vereinbart.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zahlungsansprüche des Auftragnehmers gegenüber performance werk/performance werk media erst dann zur Zahlung fällig werden, wenn die Zahlungsansprüche der performance werk/performance werk media gegenüber des Auftraggebers/Kunden beglichen worden sind.

II.2 Co-Registrierung / Co-Sponsoring / Telemarketing
Performance werk/performance werk media ist lediglich Vermittler von entsprechenden Datensätzen.

Die performance werk/performance werk media (hier Auftragnehmer) wird an den Kunden die vereinbarte Menge an Leads nach den vereinbarten Vertrags- und Kampagnenkriterien übermitteln. Eine Datenübermittlung erfolgt nur bezüglich von Nutzern, die die Selektionskriterien erfüllen und bei denen die vertraglich vereinbarte Permission vorliegt. Vor der Weitergabe eines Leads an den Kunden findet eine Adressvalidierung statt, durch die offensichtlich falsche Adressen ausgesiebt werden. Der Nutzer wird durch die Teilnahmebedingungen dazu verpflichtet, korrekte Angaben zu machen. Da jedoch versehentliche oder vorsätzliche Falschangaben des Nutzers trotz Adressvalidierung nicht gänzlich auszuschließen sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der weiteren Nutzerdaten.

Die Einwilligungserklärungen als solche wurden vom Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass ein hoher Standard der Einwilligungsklauseln eingehalten wird. Die Einwilligungsklauseln, die bei Vertragsschluss verwendet werden, erkennt der Auftraggeber als vertragsgemäße Leistung an.

Der Lieferant bzw. der Adressgenerier garantiert die rechtliche Korrektheit der übermittelten Adressdaten, insbesondere die Vereinbarkeit mit geltendem Datenschutz- und Wettbewerbsrecht. Der Lieferant garantiert insbesondere im Fall von E-Mail-Adressdaten, dass ein Double Opt-In vorliegt und notfalls auch vorgelegt werden kann. Double Opt-In bedeutet, dass der User nach der Anmeldung eine Check-E-Mail erhält, die er bestätigen muss. Erst dann gilt seine Einwilligung als wirksam.

Spezielle Pflichten des Auftraggebers

Bei Leadgenerierungsprojekten ist der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet, die in einer Lieferung enthaltenen neuen Datensätze abzunehmen und zu vergüten. Neu ist ein Datensatz, wenn er nicht bereits in der jeweiligen Zieldatenbank enthalten ist. Neue Datensätze werden auch als Netto-Datensätze bezeichnet. Um die Menge der vergütungspflichtigen Netto-Datensätze zu ermitteln, hat der Kunde unmittelbar nach der Einspielung einer Datenlieferung einen Datenabgleich durchzuführen. Die Durchführung und das Ergebnis eines Datenabgleichs sind in nachvollziehbarer Weise zu protokollieren. Wird ein Datenabgleich nicht unverzüglich durchgeführt oder unzureichend protokolliert, geltend alle gelieferten Datensätze als neu (brutto gleich netto).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zahlungsansprüche gegenüber performance werk/performance werk media erst dann zur Zahlung fällig werden, wenn die Zahlungsansprüche der performance werk/performance werk media gegenüber des Auftraggebers/Kunden beglichen worden sind.

II.2.1 Nutzungsrechte & vertragswidrige Datennutzung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen, soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen und den von der performance werk/performance werk media übermittelten Auftragsbestätigungen oder sonstigen individualvertraglichen Regelungen nicht etwas anderes ergibt.

Der Auftraggeber bzw. der werbende Kunde ist für den Inhalt und die Form der Werbung, die unter Nutzung der gelieferten Werbedatensätze verbreitet werden, allein verantwortlich. Er wird den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen des Inhalts oder der Form der Werbung vollumfänglich freistellen und die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung übernehmen. Dem Auftraggeber wird auf die vereinbarte Dauer die im Auftrag u.U. konkretisierte Befugnis eingeräumt, unter Wahrung des geltenden Rechts (insbesondere Datenschutz- und Wettbewerbsrecht) die Daten für geschäftliche Zwecke (in der Regel eigene Werbezwecke) zu nutzen.

Der Kunde muss sich bei der werblichen Ansprache ausdrücklich und unmissverständlich als Anrufer bzw. Versender ausgeben. Es ist dem Kunden untersagt, durch die Werbung den Eindruck zu erwecken, dass das Direktmarketing von dem Auftragnehmer initiiert wurde oder dass der Auftragnehmer in irgendeiner Weise an der Werbemaßnahme beteiligt ist.

Dem Kunden ist es bei Meidung einer angemessenen Vertragsstrafe untersagt, die gelieferten Daten ohne ausdrückliche Genehmigung der performance werk/performance werk media an Dritte weiterzugeben oder sonst in vertragswidriger Weise zu nutzen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Höhe der Vertragsstrafe der performance werk/performance werk media nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Angemessenheit der Strafe kann im Streitfall vom Landgericht Nürnberg-Fürth überprüft werden.

Leistungsbeschreibung
Leadgenerierung
Die Datenerhebung erfolgt jeweils im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Umfragen und Gewinnspielen nach den einschlägigen Vorschriften der DSGVO und des TMG.

Beim Co-Sponsoring wird der Kunde bei der jeweiligen Kampagne ausdrücklich als Sponsor gelistet (Name, Anschrift, ggf. Logo). Im Zuge der elektronischen Anmeldung zur Teilnahme an der jeweiligen Aktion willigt der Nutzer mittels Aktivierung einer entsprechenden Checkbox ein, dass seine personenbezogenen Daten auch an die Sponsoren weitergegeben und von diesen zur werblichen Ansprache per Mail, Post oder telefonisch verwendet werden.

Bei der Co-Registrierung wird das Angebot des Kunden unmittelbar in den Registrierungsprozess eingebunden und der Nutzer erhält dann die Möglichkeit das betreffende Angebot durch die Abgabe einer separaten (Werbe-)Einwilligung – mittels Aktivierung einer entsprechenden Checkbox – auszuwählen bzw. zu nutzen.

Die Freigabe der Datensätze erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – jeweils erst dann, wenn der Nutzer die Anmeldung durch Aktivierung eines an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelten Aktivierungslinks bestätigt (Double-Opt-In).

III.1 Laufzeit, Kündigung
Verträge über dauerhafte oder wiederkehrende Leistungspflichten werden – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit einer Frist von zwei Wochen wechselseitig kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

IV.1 Freigabe und Referenz
Vor der Durchführung von Dienstleistungen hat der Auftraggeber den zu versendenden Inhalt zu prüfen und freizugeben und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Durchführung als genehmigt.

Die performance werk/performance werk media behält sich zudem das Recht vor, erbrachte Leistungen wie (Design)-Entwürfe und Objekte (Webseiten, Newsletter-Templates, etc.) zu eigenen Präsentationszwecken zu verwenden, und ggf. das Logo des Kunden in eine Referenzliste auf der Webseite aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

V.1 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Der Vorrang abweichender Individualabreden bleibt hiervon unberührt.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der performance werk/performance werk media und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines Auslandbezuges die Anwendung einer ausländischen Rechtsnorm möglich oder nahliegend wäre. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach dem Vertragsschluss ins Ausland verzieht oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Nürnberg. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde Kaufmann ist. In diesem Fall bleibt die performance werk/performance werk media jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vertragsabreden unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Ist der Kunde Unternehmer, so wird die unwirksame Bestimmung von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand Januar 2020
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