Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen Leistungsbeziehungen zwischen der performance werk GmbH, Flugplatzstraße 100, 90768 Fürth, Deutschland, sowie der performance werk media GmbH, Flugplatzstraße 100, 90768 Fürth, Deutschland (nachfolgend gemeinsam „performance werk“), und ihren gewerblichen Kunden im Sinne des § 14 BGB. Vertragspartner des Kunden ist jeweils diejenige Gesellschaft, die im konkreten Angebot, Auftrag, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung ausdrücklich benannt ist.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn performance werk ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Leistungen im Sinne dieser AGB sind insbesondere Beratungs-, Konzeptions-, Kreations-, Media-, Plattform-, Daten-, Tracking-, Vermarktungs-, Produktions-, Ausspielungs- und Optimierungsleistungen in digitalen Kanälen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend, CTV- und OTT-Kampagnen, Checkout- und Post-Purchase-Werbeformate, E-Mail-Marketing, Leadgenerierung, Display- und Video-Advertising, interaktive Werbeformate, datenbasierte Kampagnenlogiken sowie damit verbundene technische und strategische Services.
Soweit in diesen AGB von „Plattformen“, „Publishern“ oder „Partnern“ die Rede ist, sind damit externe Vermarktungs-, Technologie-, Medien-, Inventar-, Versand-, Tracking- oder Datenpartner gemeint, deren Leistungen performance werk zur Vertragserfüllung einbindet.
Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot, Mediaplan, Projektumfang, Auftrag oder in der Auftragsbestätigung konkret beschriebene Leistung. Angaben auf Webseiten, in Pitch-Unterlagen, Präsentationen oder Produktbeschreibungen dienen der allgemeinen Beschreibung und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden.
performance werk schuldet – soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart – Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Media- und Plattformleistungen sowie kampagnenbezogene Umsetzungs- und Optimierungsleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
performance werk ist berechtigt, Art und Weise der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen, soweit die vertraglich vereinbarten Ziele, Kanäle, rechtlichen Rahmenbedingungen und berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben.
Angebote von performance werk sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Angebotsannahme des Kunden in Textform, durch Gegenzeichnung, durch elektronische Signatur, durch Auftragsbestätigung oder durch Leistungsbeginn zustande.
Änderungen, Erweiterungen oder Reduzierungen des Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform. Soweit sich aus Änderungswünschen Mehrkosten, Zeitverschiebungen oder zusätzliche Mitwirkungspflichten ergeben, sind diese gesondert zu vergüten bzw. angemessen zu berücksichtigen.
Kostenvoranschläge und Forecasts beruhen auf dem im Angebotszeitpunkt bekannten Umfang und den marktüblichen Annahmen. Soweit sich tatsächliche externe Kosten, Inventarpreise, technische Anforderungen, regulatorische Vorgaben oder Umsetzungsaufwände ändern, ist performance werk berechtigt, den Kunden hierauf hinzuweisen und eine Anpassung der Kalkulation zu verlangen.
Der Kunde stellt performance werk alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugänge, Daten, Werbemittel, Produktinformationen, Kennzahlen, Ansprechpartner und technischen Spezifikationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Kunde ist verpflichtet, Inhalte, Claims, Preisangaben, Bild- und Markenrechte, Produktversprechen, Zielgruppenvorgaben, Einwilligungstexte sowie sonstige durch ihn gelieferte Materialien vor Übergabe an performance werk auf Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
Verzögerungen, Zusatzaufwände und Leistungsstörungen, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von performance werk. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
Soweit eine Freigabe des Kunden vorgesehen ist, darf performance werk auf Basis der erteilten Freigabe die Leistung umsetzen, buchen, versenden, veröffentlichen oder ausspielen. Freigaben gelten als sachliche, inhaltliche und wirtschaftliche Zustimmung zum jeweils vorgelegten Stand.
Unterbleibt eine vereinbarte Freigabe trotz angemessener Fristsetzung und ist der Kunde auf die Folgen hingewiesen worden, kann performance werk den Projektzeitplan entsprechend anpassen oder bereits reservierte Leistungen nach Aufwand abrechnen.
Testläufe, Testsendungen, Vorschauen oder Mockups dienen der Funktions- und Plausibilitätskontrolle. Die Verantwortung für die finale Freigabe verbleibt beim Kunden.
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sie kann insbesondere als Festpreis, Retainer, Projektpauschale, Tagessatz, TKP-, CPL-, CPO-, CPC-, CPV-, CPA-, Hybrid- oder sonstiges variables Vergütungsmodell vereinbart werden.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Externe Kosten, Media-Budgets, Produktionskosten, Plattformgebühren, technische Drittleistungen, Lizenzen, Versandkosten, Prüfkosten, Rechtsberatung oder sonstige Barauslagen werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. performance werk ist berechtigt, bei Projekten mit längerer Laufzeit, hohem Fremdkostenanteil oder laufender Leistungserbringung Abschläge, Vorschüsse, Zwischenabrechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. performance werk ist darüber hinaus berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen zurückzuhalten sowie laufende Kampagnen oder Buchungen nach vorheriger Ankündigung zu pausieren, soweit dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
performance werk ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, verbundene Unternehmen sowie geeignete Drittanbieter einzusetzen.
Soweit Leistungen ganz oder teilweise über Plattformen, Publisher, Netzwerke, Streaming-Anbieter, Versanddienstleister, Checkout-Systeme, Adserver, Tracking-Tools oder sonstige Dritte erbracht werden, schuldet performance werk nur die sorgfältige Auswahl, Steuerung und Koordination im Rahmen des vereinbarten Leistungsbildes.
performance werk hat keinen Einfluss auf die dauerhafte technische Verfügbarkeit, Inventarverfügbarkeit, Reichweite, Policy-Entscheidungen, Algorithmik, Sperrungen, Delistings, Ablehnungen, Kontenbeschränkungen oder sonstigen Leistungsparameter externer Dritter. Derartige Umstände begründen – soweit performance werk sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat – weder einen Mangel der eigenen Leistung noch eine Erfolgsgarantie.
Soweit externe Nutzungsbedingungen, technischen Spezifikationen oder Policy-Vorgaben für die Leistung relevant sind, gelten diese ergänzend. performance werk wird den Kunden über wesentliche Auswirkungen informieren, soweit diese erkennbar sind.
performance werk entwickelt, bucht, steuert und optimiert Kampagnen nach marktüblichen, datenbasierten und kanaladäquaten Grundsätzen. Zielwerte, Benchmarks, Forecasts, Modellrechnungen, Reichweitenannahmen oder Erfahrungswerte dienen der Orientierung und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als garantierte Mindestleistung vereinbart werden.
Insbesondere sind CPL-, CPO-, CPA-, Conversion-, Öffnungs-, Klick-, View-, Reichweiten-, Abverkaufs- oder Leadziele von zahlreichen Faktoren abhängig, die außerhalb des Einflussbereichs von performance werk liegen, insbesondere Produktattraktivität, Preis, Saison, Wettbewerb, Conversion-Umfeld, Landingpage-Qualität, Datenqualität, Policy-Entscheidungen oder Plattformalgorithmen.
performance werk ist berechtigt, Kampagnen im Rahmen des vereinbarten Budgets und der vereinbarten Zielsetzung laufend anzupassen, zu priorisieren oder technisch anders umzusetzen, wenn dies der Zielerreichung, der Brand Safety, der Rechtskonformität oder der Wirtschaftlichkeit dient.
Soweit der Kunde Daten, Zielgruppen, Blacklists, Suppression-Listen, Einwilligungstexte, Tracking-Parameter, Produktfeeds oder sonstige Datensätze liefert oder vorgibt, sichert er zu, dass deren Erhebung, Bereitstellung und Nutzung rechtmäßig erfolgt und mit den jeweils einschlägigen datenschutz-, wettbewerbs- und medienrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
Soweit für bestimmte Maßnahmen Einwilligungen, Double-Opt-In-Nachweise, dokumentierte Rechtsgrundlagen oder sonstige Berechtigungen erforderlich sind, hat derjenige Vertragspartner diese beizubringen, in dessen Verantwortungsbereich die Datenquelle oder der Kommunikationskanal fällt. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, bereitzustellen, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
Blacklist-, Suppression- und Opt-out-Informationen des Kunden sind von performance werk bzw. den eingebundenen Partnern im vereinbarten Umfang zu berücksichtigen. Soweit Listen durch den Kunden verspätet, fehlerhaft oder unvollständig übermittelt werden, haftet performance werk nicht für daraus resultierende Fehlansprachen.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Inhalte und Kommunikationsmaßnahmen verantwortlich. performance werk ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, policy-widrige oder reputationsgefährdende Maßnahmen abzulehnen oder bis zur Klärung auszusetzen.
Soweit im Rahmen des Vertrages urheberrechtlich, kennzeichenrechtlich oder sonst wie geschützte Leistungen von performance werk entstehen, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem vertraglich vorausgesetzten Umfang, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
Nicht übertragen werden insbesondere Eigentums- und Nutzungsrechte an generischen Methoden, Templates, Frameworks, Entscheidungslogiken, Datenmodellen, Automatisierungen, Prompt-Strukturen, Kalkulationslogiken, Angebotsarchitekturen, Reportingsystemen, Dashboards, Setups, Skripten, Routinen, Bibliotheken, Know-how-Bausteinen sowie sonstigen Vorlagen und Bestandteilen, die unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt wurden oder für mehrere Kunden einsetzbar sind.
Eine Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Rohdaten, Editables, Setup-Strukturen, Kontokonfigurationen, Prompt-Bibliotheken, Dokumentationen oder Quellständen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte widerruflich. Bei berechtigter Leistungsverweigerung wegen Zahlungsverzugs kann performance werk die weitere Nutzung untersagen.
Sämtliche von performance werk im Rahmen von Pitches, Angeboten, Präsentationen, Workshops, Strategien, Kampagnenarchitekturen, Mediaplänen, Entscheidungslogiken, Bundling-Ansätzen, Naming-, Copy-, Visual- oder Formatideen entwickelten Konzepte und Vorleistungen sind rechtlich geschützt und verbleiben – auch dann, wenn kein Hauptvertrag zustande kommt – bei performance werk.
Dies gilt auch für solche Teile eines Konzepts, die für sich genommen keine urheberrechtliche Werkhöhe erreichen, jedoch die charakteristische strategische, kreative oder wirtschaftliche Prägung der vorgeschlagenen Vermarktungs- oder Kampagnenlösung ausmachen.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Konzepte, Ideen oder Bestandteile hiervon ohne ausdrückliche Zustimmung von performance werk weder ganz noch teilweise zu nutzen, umzusetzen, durch Dritte umsetzen zu lassen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder wirtschaftlich zu verwerten.
Ist der Kunde der Auffassung, einzelne Ideen bereits vor der Präsentation gekannt oder selbst entwickelt zu haben, hat er dies innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Konzepts in Textform unter nachvollziehbarer Darlegung und Belegführung mitzuteilen. Erfolgt kein substantiierter Hinweis innerhalb dieser Frist, kann performance werk davon ausgehen, dass die präsentierte Lösung für den Kunden neu war.
Bei Verstoß gegen diese Regelung ist performance werk berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen; weitergehende Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche bleiben unberührt.
performance werk ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Systeme und Werkzeuge einzusetzen, insbesondere zur Analyse, Strukturierung, Ideenfindung, Texterstellung, Bild- oder Videoentwicklung, Datenaufbereitung, Segmentierung, Automatisierung, Kampagnenoptimierung, Prognose oder Qualitätssicherung.
KI-gestützte Ergebnisse können modellbedingt unvollständig, verzerrt, fehlerhaft oder rechtlich prüfungsbedürftig sein. Soweit nichts ausdrücklich als rechtlich geprüft, fachlich verbindlich oder abschließend freigegeben vereinbart ist, schuldet performance werk keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte ohne weitere Prüfung unmittelbar veröffentlicht, verwendet oder regulatorisch belastbar sind.
Der Kunde bleibt verpflichtet, alle zur Veröffentlichung oder geschäftlichen Nutzung vorgesehenen Inhalte, Aussagen, Claims, Preisangaben, Darstellungen, Creatives, Zielgruppenansprachen und sonstigen Ergebnisse vor Verwendung auf Richtigkeit, Eignung und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Soweit im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf Basis der jeweils einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, vertraglichen Vereinbarungen und datenschutzrechtlichen Vorgaben. Eine automatisierte Einzelentscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO wird durch performance werk nur vorgenommen, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart und rechtlich zulässig ist.
performance werk ist berechtigt, anonymisierte, aggregierte und nicht auf den Kunden rückführbare Erkenntnisse zur Verbesserung eigener Prozesse, Modelle, Templates und Systeme zu verwenden, sofern keine vertraglichen Geheimhaltungs- oder gesetzlichen Datenschutzpflichten entgegenstehen.
performance werk ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Abstimmung als Referenz zu benennen und dessen Name, Marke und Logo in üblichem Umfang für Eigenwerbungszwecke zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht.
Vertrauliche Inhalte, Budgets, Leistungskennzahlen, interne Strategien oder nicht veröffentlichte Materialien dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden als Referenz verwendet werden.
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des konkreten Vertragsverhältnisses zu verwenden.
Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren, ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus für weitere 3 Jahre; für gesetzlich geschützte Geschäftsgeheimnisse gilt sie so lange, wie die jeweilige Information geheimhaltungsfähig ist.
Soweit Werkleistungen vereinbart sind, hat der Kunde erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme oder Zugang der Leistung in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Bei berechtigten Mängeln hat performance werk zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte im Rahmen dieser AGB geltend machen.
Keine Mängel sind insbesondere bloße Geschmacksfragen, branchenübliche Abweichungen, algorithmisch oder plattformseitig bedingte Schwankungen, fehlerhafte Kundeninhalte, Änderungen durch den Kunden oder Dritte sowie Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von performance werk liegen.
performance werk haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von performance werk auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von performance werk bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverluste, budgetbedingte Opportunitätskosten oder plattformseitige Sperrungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Der Kunde stellt performance werk auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden gelieferten Inhalten, Daten, Produkten, Kennzeichen, Einwilligungen, Landingpages, technischen Spezifikationen oder sonstigen Vorgaben des Kunden beruhen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten projektbezogene Verträge bis zur vollständigen Leistungserbringung und Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, nachhaltigem Zahlungsverzug, offensichtlicher Rechtswidrigkeit der vom Kunden verlangten Maßnahmen oder unzumutbaren Compliance-Risiken.
Bei vorzeitiger Beendigung eines Projekts sind die bis dahin erbrachten Leistungen, verbindlich gebuchten Drittkosten, nicht mehr stornierbaren Fremdkosten sowie angemessene Ausfall- und Umplanungsaufwände zu vergüten. Nicht ausgeführte Teilleistungen sind nur insoweit zu vergüten, als performance werk hierfür bereits disponiert oder irreversible Aufwände erbracht hat.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für 12 Monate nach deren Ende keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen mit solchen Publishern, Vermarktern, Technologie- oder Plattformpartnern von performance werk aufzunehmen oder auszubauen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit erstmals oder vertieft durch performance werk zugänglich gemacht wurden, sofern dadurch die Vergütungs- oder Geschäftsgrundlage von performance werk umgangen wird.
Hiervon unberührt bleiben nachweislich bereits zuvor bestehende, eigenständig begründete Geschäftsbeziehungen des Kunden.
Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist performance werk berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich entgangener Margen und Provisionen zu verlangen. Die Geltendmachung einer angemessenen Vertragsstrafe bleibt vorbehalten; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Soweit performance werk personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien – soweit gesetzlich erforderlich – einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Im Übrigen verarbeiten die Parteien personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit jeweils nach Maßgabe der einschlägigen Datenschutzgesetze. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von performance werk.
Für werbliche Kommunikation, Tracking, Remarketing, E-Mail-Ansprache, Leadübermittlung und vergleichbare Maßnahmen sind insbesondere die einschlägigen Anforderungen der DSGVO, des UWG und des TDDDG zu beachten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist Fürth, soweit sich aus der Natur der Leistung nichts anderes ergibt. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Fürth ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, soweit rechtlich zulässig.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt unberührt.